MdB Sensburg: Bundesfinanzministerium muss Ehrenamtler beim Transparenzregister entlasten

Hochsauerlandkreis/ Berlin. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister
Olaf Scholz hat der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete den Minister
aufgefordert, die gemeinnützigen Vereine bei den Gebühren für das
Transparenzregister zu entlasten. „Was die Vereine hier an Arbeit auf sich
nehmen sollen um eine Gebührenbefreiung zu erreichen, ist nicht
nachvollziehbar. Hier muss es eine einfachere Lösung geben“, so
Sensburg, der in jüngster Zeit nach längerer Pause wieder mehrfach auf
das Thema angesprochen worden war.

Ende 2019 hatte sich Sensburg gemeinsam mit der Unionsfraktion im
Deutschen Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, dass gemeinnützige
Vereine sich nun von den Gebühren des Transparenzregisters befreien
lassen können. „Damit hätte das Thema eigentlich erledigt sein sollen.
Umso mehr ärgert es mich daher, dass das Bundesfinanzministerium die
Umsetzung so dermaßen bürokratisch ausgestaltet hat, dass nun die
Vereinsverantwortlichen wieder vor der Frage stehen, ob sie nicht lieber die vergleichsweise geringen Gebühren einfach zahlen sollen, statt sich dem komplizierten Befreiungsverfahren zu stellen. Für ein geringes
Gebührenaufkommen werden hier bundesweit unsere Ehrenamtlichen vor
den Kopf gestoßen. Das kann so einfach nicht sein. Respekt vor dem
großen Engagement der Ehrenamtler sollte mehr beinhalten, als nur ein
paar nette Sätze im Wahlprogramm“, so Sensburg.

Hintergrund ist das Transparenzregister, das zu den Instrumenten im
Kampf gegen Geldwäsche zählt. Da Kriminelle oftmals auch Vereine
nutzen, oder gar extra gründen um Gelder zu waschen, hatte der
Bundestag bereits vor einigen Jahren entschieden, dass auch Vereine in
das Transparenzregister aufgenommen werden sollen. Nicht bekannt war
hingegen lange, dass sich die Vereine nach den Plänen des
Bundesfinanzministeriums über Gebühren an den Kosten des
Transparenzregisters beteiligen sollten.

Ende 2019 hatte sich deshalb erste Vereine aus dem Hochsauerlandkreis
bei Patrick Sensburg gemeldet und auf die – für die Vereine ärgerliche –
Praxis hingewiesen. Patrick Sensburg hatte sich daraufhin an die
Finanzexperten der CDU/CSU-Fraktion gewandt und angeregt, die
gemeinnützigen Vereine von den Gebühren zu befreien. Dies wurde dann
auch kurze Zeit später im Rahmen der damaligen Neufassung des
Geldwäschegesetzes beschlossen.

Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen

Prof. Dr. Patrick Sensburg
Mitglied des Deutschen Bundestages
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