Die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung (MV) und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert. Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt (Drucksache 761/20).
Die Neuregelung enthält zwei Änderungen zum Vereinsrecht:
Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert.
Die Möglichkeit zur Verschiebung der MV wird gesetzlich klargestellt.
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