Waffenrechtsänderungen Nationales Waffenregister

Liebe Schützen,

durch Verordnung vom 19.06.2020 wurde das Nationale Waffenregistergesetz geändert.

Nunmehr ist es erforderlich, dass jeder Waffenbesitzer eine persönliche
NWR-ID erhält und bei Waffenkäufen und eine NWR-Erwerbs-ID.

Ich habe dazu Informationen im angehängtern Dokument Dokument zusammengefasst.

Herzliche Grüße aus Warstein und bleibt gesund

Klaus Tacke
59581 Warstein

NWR – pers. ID u. Erwerbs-ID

IB-4.1.1-Nationales Waffenregister

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