Auch in Corona-Zeiten gibt es unter den Schützenvereinen den Wunsch, Ihre Schützenhallen für kleinere Veranstaltungen zu vermieten.
Die Mietverträge stammen in der Regel aus der Zeit vor Corona, die heutigen Rahmenbedingungen bzgl. Hygiene und Haftung sind darin nicht geregelt.
Der Rechtsberater des SSB Heinrich Stamm hat eine Corona-Erweiterung des Mietvertrages speziell für Schützenvereine erstellt, die ihr im folgenden Link findet und die ihr bei Bedarf verwenden könnt.