Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale in der Corona Zeit

Die Corona-Krise mit dem Anschließenden „Lockdown“ hat das Vereinsleben in den Schützen- und Sportvereinen zum Erliegen gebracht.
Folglich fanden und finden auch Trainingsstunden, Proben, Turnstunden, Workshops und viele weitere Vereinsaktivitäten nicht statt.

Eine der Fragen, die in diesem Zusammenhang sehr häufig gestellt wurde:
„Dürfen wir unseren Übungsleitern trotzdem die Übungsleiterpauschale weiter zahlen?
Und wie sieht es mit denjenigen aus, die die Ehrenamtspauschale erhalten?“

Diese Fragen wurden auch häufiger an das Finanzamt herangetragen. Das nun reagiert.
Mit einem Schreiben „Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 (IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :003) BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-0174 / 19 / 10002 :008 vom 26.05.2020)“ teilt es nun mit:
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale dürfen weiterhin gezahlt werden – auch wenn „eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.“

Das Finanzamt kommt den Vereinen entgegen. Wenn sich noch weiteres ändert, werden wir euch natürlich umgehend informieren.

Bitte beachtet diesen Hinweise und informiert eure Schatzmeister über dieses Schreiben.

Vielen Dank.

Kreisschützenbund Brilon e.V.
Kreisgeschäftsführer
Jürgen Dessel

About the author